Verbeamtung in NRW
Mit der Vereidigung zum Beginn des Referendariates sind Sie beamtenrechtlich Beamter/Beamtin auf Widerruf.
Das Ziel der meisten Referendare/Referendarinnen ist aber sicherlich die Verbeamtung auf Lebenszeit.
In NRW ist die Aussicht ganz gut, dass man innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung des Referendariates verbeamtet wird, sofern man für die Verbeamtung geeignet ist.
Denn neben den formellen Voraussetzungen darf die amtsärztliche Untersuchung keine gesundheitlichen Einschränkungen an den Tag bringen, die erwarten lassen, dass der Anwärter dienstunfähig werden könnte.
Wenn Sie alle Vorbedingungen erfüllen, werden Sie dann in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen.
Nach einer Probezeit von 3 Jahren, in der Ihr Schulleiter zwei dienstliche Beurteilungen über Sie erstellt, wird das Beamtenverhältnis auf Probe dann in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt.
Übrigens: Neben den aktuellen Besoldungstabellen enthält das Buch „Rund ums Geld“ alles Wissenswerte für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.
Zuletzt aktualisiert am 25.11.2019 von Katrin Zimmermann.
Beihilfe
Während Ihrer Ausbildung als Lehramtsreferendar/in sind Sie Beamter/Beamtin auf Widerruf und somit bereits beihilfeberechtigt. Ihr Dienstherr beteiligt sich Rahmen der Beihilfe an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheitsfällen.
Um in Genuss der Beihilfe zu kommen, muss der verbleibende Kostenanteil über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abgedeckt werden.
Wie hoch der eigene Beihilfeanspruch ist, wie die Beihilfe funktioniert und was eine beihilfekonforme Restkostenversicherung beinhalten soll erfahren Sie auf unserem Seminar „Fit ins Referendariat“ in unserem Skript oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Zuletzt aktualisiert am 16.01.2020 von Katrin Zimmermann.
Haftung
Die Erfüllung schulischer Aufgaben kann Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden nach sich ziehen.
Zwar haftet während Ihrer Tätigkeit zunächst der Träger der öffentlichen Schule für Sie. Bei Nachweis des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit kann der Dienstherr allerdings auch auf den Bediensteten zurückgreifen (sogenannter Regress)
Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften Sie unbeschränkt.
Das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben.
Unabhängig von der persönlichen Haftung kann zusätzlich sowohl dienstrechtlich als auch strafrechtlich vorgegangen werden.
Wie man sich vor möglichen finanziellen Schäden und dienst- oder strafrechtlichen Folgen schützen kann erfahren Sie auf unserem Seminar „Fit ins Referendariat“ in unserem Skript oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Zuletzt aktualisiert am 16.01.2020 von Katrin Zimmermann.
Dienstunfähigkeit
Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Da in der Regel bei einem Beamten auf Widerruf aber die fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt ist, erhalten Sie auch von der gesetzlichen Rentenversicherung keine Versorgungsleistungen.
Warum gerade bei Beamtenanfängern somit in der Regel keine Absicherung besteht und wie man sich vor dem Einkommensverlust schützen kann erfahren Sie auf unserem Seminar „Fit ins Referendariat“ in unserem Skript oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Zuletzt aktualisiert am 16.01.2020 von Katrin Zimmermann.